Behandlungspflege nach SGB V
Mit IPAS rundum versorgt
Geht es um eine Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch V (SGB V), meint diese Bezeichnung ausschließlich medizinische Leistungen, die bei einem bedürftigen Patienten durchgeführt werden dürfen. Die jeweilige Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und darf nur von Pflegepersonal durchgeführt werden, das dafür eigens ausgebildet wurde.
So erfordert beispielsweise die Versorgung von Patienten mit einem Tracheostoma (Luftröhrenschnitt) eine besondere Sorgfalt und ein spezielles Fachwissen. Diese Operation wurde bereits in der Antike durchgeführt. Sie gehört aber auch in der modernen Medizin zum Alltag, denn immer mehr Menschen müssen vorübergehend oder dauerhaft einen Tracheostoma tragen. Eine kompetente und umsichtige Pflege ist hier unumgänglich, damit sich keine Komplikationen ergeben und der Patient nicht zusätzlich leidet. Der Verband muss mindestens einmal am Tag professionell und keimfrei gewechselt werden – in einigen Fällen auch häufiger.


Professionelle Wundpflege durch ausgebildetes Pflegefachpersonal
Eventuell auftretende Hautschäden, Infektionen der Wunde oder sogenannte Druckgeschwüre (Dekubitus) müssen ebenfalls behandelt und geheilt werden. Zusätzlich muss die Trachealkanüle gewechselt werden. Häufig sorgt dieser Fremdkörper dafür, dass sich mehr Sekret in Mund-, Nasen- und Racheraum des Patienten sammelt. Eigenes Abhusten ist für diese Patienten schwierig. Durch Absaugen werden die Atemwege freigehalten und überflüssiges Sekret entfernt.
Die Öffnung im Hals hat also vielfältige Auswirkungen auf den Patienten, manchmal fällt ihnen das Sprechen mit einem Tracheostoma schwer. Daher gestalten wir die Pflege bei diesen Patienten besonders vorsichtig, rücksichtsvoll und liebevoll.
Wir bei der IPAS sind auf eine besondere medizinische Versorgung wie diese spezialisiert. Unsere ausgebildeten Fachkräfte sind sehr versiert – gerade im Umgang mit Patienten, die klinisch und außerklinisch beatmet werden müssen. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört neben der Versorgung von Luftröhrenschnitten auch die Überwachung der Beatmungsmaschinen und der Vitalparameter. Damit sind alle wichtigen Körperfunktionen gemeint, die gemessen werden können: Herzfrequenz, Atemfrequenz, Blutdruck und Körpertemperatur.
Waening - Kontrollierte und betreute Entwöhnung der maschinellen Beatmung
Geht es dem Patienten besser, ist der nächste Schritt, ihn von der maschinellen Beatmung zu entwöhnen und atemtherapeutisch zu unterstützen. Die kontrollierte Entwöhnung, also das Weaning, wird dabei von einem Lungenfacharzt begleitet. Diese Phase ist von Fall zu Fall unterschiedlich lang und aufwendig. Eine umsichtige und individuelle Pflege ist hier besonders wichtig.
Unsere Pflegefachkräfte kümmern sich außerdem um die alltäglichen Belange der Behandlungspflege. Dazu gehören natürlich auch die Versorgung mit Medikamenten sowie die Überwachung des Blutzuckers und gegebenfalls eine Insulininjektion. Sie betreuen Infusionstherapien über Port (dauerhafter Zugang zu einer Vene), kontrollieren die Ein- und Ausfuhrbilanzierung und leisten eine professionelle Überwachung bei einer Schmerztherapie. Sie kümmern sich außerdem um eine fachkompetente Palliativbetreuung unter Begleitung durch ein ärztliches Palliativnetzwerk.
